Beendigung GmbH: Die Beendigung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein formaler Prozess, der mehrere rechtliche und administrative Schritte erfordert. Hier sind die grundlegenden Schritte, um eine GmbH in Deutschland zu beenden: Einberufung der Gesellschafterversammlung: Die Gesellschafter müssen zu einer Versammlung einberufen werden, um die Auflösung der GmbH zu beschließen. Beschlussfassung: Der Beschluss zur Auflösung der GmbH erfordert in der Regel eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Der Beschluss muss notariell beurkundet werden. |
Beendigung GmbH: Der Auflösungsbeschluss muss von einem Notar beurkundet werden. Handelsregister: Der Auflösungsbeschluss muss beim zuständigen Handelsregister angemeldet werden. Der Notar übernimmt in der Regel die Anmeldung. Bekanntmachung: Die Auflösung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, um Gläubiger der GmbH über die Auflösung zu informieren. Nach der Auflösung tritt die GmbH in das Stadium der Liquidation ein: Bestellung der Liquidatoren: Die bisherigen Geschäftsführer werden in der Regel als Liquidatoren bestellt, sofern nichts anderes beschlossen wurde. Die Bestellung der Liquidatoren muss ebenfalls beim Handelsregister angemeldet werden. Inventaraufnahme: Die Liquidatoren müssen eine Inventaraufnahme machen und eine Liquidationsbilanz aufstellen. |
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