Firma auflösen: Die Auflösung einer Firma, insbesondere einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland, ist ein formaler Prozess, der mehrere rechtliche und administrative Schritte umfasst. Hier ist eine detaillierte Anleitung zur Auflösung einer GmbH: Einberufung der Gesellschafterversammlung: Die Gesellschafter müssen zu einer Versammlung einberufen werden, um die Auflösung der GmbH zu beschließen. Beschlussfassung: Der Beschluss zur Auflösung der GmbH erfordert in der Regel eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Der Beschluss muss notariell beurkundet werden. |
Firma auflösen: Der Auflösungsbeschluss muss von einem Notar beurkundet werden. Handelsregister: Der Auflösungsbeschluss muss beim zuständigen Handelsregister angemeldet werden. Der Notar übernimmt in der Regel die Anmeldung. Bekanntmachung: Die Auflösung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, um Gläubiger der GmbH über die Auflösung zu informieren. |
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